Corona News – Eine Übersicht für Mitglieder

Wir erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit, doch versuchen wir die unzähligen Informationen so kompakt wie möglich für Euch zusammenzustellen. Ergänzungen und Anregungen gerne bitte an info@gewerbeverein-nidda.de mailen.

 

Wichtige Hotlines für Unternehmen:

Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Wirtschaftliche Auswirkungen durch Corona auf Unternehmen und Hilfen der Landesregierung: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise

Wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen:

 

1. Gibt es staatliche Hilfen für Unternehmen wegen Corona?
Betriebe und Unternehmen, die auf Unterstützungsangebote zugreifen müssen können auf diese auf der nachfolgenden Internetseite bekommen:
https://www.wfg-wetterau.de/corona-virus.html

 

In Deutschland werden die Regelungen zum Kurzarbeitergeld angepasst. Die Bearbeitung soll deutlich schneller erfolgen. Zudem sollen die Sozialbeiträge in Zukunft zu 100% erstattet werden. Die Bezugsdauer soll von 12 auf 24 Monate ausgeweitet werden.

Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-kurzarbeit/

Flyer zur Kurzarbeit:
Kurzarbeit im Handwerksbetrieb: Bitte informieren Sie sich immer zusätzlich  entsprechend ihrem Handwerk. Die Bestimmungen sind hier individuell.
Muster Zustimmung Kurzarbeit:

 

2. Verdienstausfall als Selbständiger
Grundsätzlich liegt das Risiko, kein Geld zu verdienen, immer beim Selbständigen/ Unternehmer. Wenn die Aufträge und Einnahmen wegbleiben, trägt er das Risiko meist selbst. Wenn Sie als Selbständiger bereits Verträge abgeschlossen haben, die durch ihre Vertragspartner (direkt oder indirekt) wegen Corona gekündigt werden, ist die Lage etwas komplizierter. Hier muss man sich leider immer im Einzelfall die jeweils abgeschlossenen Verträge ansehen: Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart, welche Kündigungsfristen gibt es, kann man bei Kündigung durch den Vertragspartner Schadensersatz geltend machen.

 

3. Krankschreibungen von angestellten Mitarbeitern
Sind angestellte Mitarbeiter wegen Corona krank geschrieben, gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen für maximal sechs Wochen den Lohn weiter zahlen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter mindestens 4 Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt war. Nach den 6 Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld an den Arbeitgeber.

 

4. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber in Zeiten von Corona?
Im Rahmend er Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber Risiken minimieren. Er muss die Mitarbeiter über Risiken aufklären. Eine gute Übersicht dazu liefert die Übersicht des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Daneben müssen Arbeitgeber aber auch konkret dafür sorgen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist und das Infektionsrisiko möglichst minimiert wird, etwa durch zur Verfügung stellen von Desinfektionsmitteln in den sanitären Anlagen.

 

5. Wie sieht es bei Quarantäne und Lohn für Angestellte aus?
Wenn ein Mitarbeiter krank ist muss der Arbeitgeber normalerweise 6 Woche Krankengeld zahlen. Wenn der Mitarbeiter aber aufgrund einer Quarantäne-Anordnung nicht arbeiten kann, gibt es stattdessen eine Entschädigungszahlung vom Staat. Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass das zuständige Gesundheitsamt diese Zahlungen übernimmt. Welches Gesundheitsamt für Ihr Unternehmen zuständig ist erfahren Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

 

6. Gibt es bei Quarantäne Entschädigung für Selbständige?
Wenn Selbständige unter Quarantäne gestellt sind, erhalten auch sie Zahlungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Übernommen werden Entschädigungszahlungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens aus dem letzten Jahr. Zusätzlich können Betriebsausgaben (etwa die Miete für Praxen oder Büroräume) in angemessener Höhe erstattet werden.

Die Kosten können Selbständige im Falle einer Quarantäneanordnung beim zuständigen Gesundheitsamt stellen. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist erfahren Sie hier: https://tools.rki.de/PLZTool/